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ADS-B-Umrüstung: Der Countdown läuft!

Die in Friedrichshafen beheimatete airplus Maintenance GmbH will Flugzeugbesitzer für ein wichtiges Umrüstungsdatum sensibilisieren: Ab dem 7. Juni 2020 müssen Geschäftsreiseflugzeuge mit einem ADS-B Receiver ausgerüstet sein. In den Vereinigten Staaten von Amerika gilt die ADS-B-Ausrüstungspflicht bereits ab dem 17. Januar 2020.

15.12.2017

Besitzer von älteren Geschäftsreiseflugzeugen (das Foto zeigt das Cockpit einer Cessna Citation V) müssen die verpflichtende Umrüstungsfrist auf ADS-B beachten, sonst dürfen sie nach dem 7. Juni 2020 in Europa nicht mehr fliegen. © Cessna Aircraft

Bis zum Stichtag 7. Juni 2020 sind es nur noch 888 Tage. Bis dahin müssen Geschäftsreiseflugzeuge, die in Europa nach Instrumenteflugregeln fliegen wollen, und die schwerer sind als 5,7 Tonnen und/oder schneller fliegen als 250 Knoten, mit einem ADS-B-fähigen Transponder ausgerüstet sein. Die ADS-B-Umrüstung (Automatic Dependent Surveillance – Broadcast) ist verpflichtend. Eine Verschiebung der Umrüstungspflicht wird es – wie von einigen Flugzeugbesitzern erwartet – nicht geben. Betroffene Flugzeuge, die nicht ADS-B-fähig sind, dürfen nach dem Stichtag mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht...

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