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AOPA will Flightradar24 massiv einschränken lassen
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Die AOPA Germany drängt darauf, Flugbewegungsportale wie Flightradar24 massiv einzuschränken. Die europäische Datenschutzverordnung und diese Websites passen nach Ansicht der AOPA nicht mehr zusammen.

17.06.2018

Flugbewegungsportale wie Flightradar24 sind der AOPA Germany ein Dorn im Auge, weil man dort die Flugzeugkennungen erkennen kann. © Flightradar24

Die Einführung von ADS-B hat es möglich gemacht, dass jedermann auf seinem Smartphone oder PC die Flugwege von entsprechend ausgerüsteten Luftfahrzeugen detailliert verfolgen kann. Dabei erhält er Daten wie Flugnummer, Flugzeugtyp, Kennzeichen, Abflug- und Ankunftszeit, Flugweg und Höhenprofil des Fluges angezeigt. Das stört den Verband der Flugzeugbesitzer und Piloten (Aircraft Owners and Pilots Association – AOPA) schon länger. Im März dieses Jahres hat die internationale Vereinigung der nationalen AOPAs, die IAOPA, auf ihrer Jahrestagung in Neuseeland eine Resolution verabschiedet, die die...

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Über Volker K. Thomalla

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Volker K. Thomalla ist Chefredakteur von aerobuzz.de. Er wurde 2021 mit dem Aerospace Media Award (Kategorie Business Aviation) ausgezeichnet. Er berichtet seit 40 Jahren als Journalist über die Luft- und Raumfahrt. Von 1995 bis 2016 leitete er als Chefredakteur die Redaktion aerokurier, von 2000 bis 2016 zusätzlich die Redaktionen FLUG REVUE und Klassiker der Luftfahrt. Thomalla war zwischen 2016 und 2020 Chefredakteur des englischsprachigen Business-Aviation-Magazins BART International. Er hat mehrere Bücher über die Luftfahrt geschrieben und als Privatpilot auch praktische Flugerfahrung gesammelt.

10 Kommentare

  • Stefanb Schaefer

    Wenn die AOPA das durchzusetzen versucht, trete ich aus. Der wahre Grund ist, dass so Luftraumverletzungen und andere Fehler leichter nachzuweisen sind und das ist der AOPA und manchen Leuten dort ein Dorn im Auge. Der Nutzen dieser Sites ueberwiegt bei weitem einen nicht nachzuvollziehenden Nachteil.

    • Michael

      In Deutschland gilt im Strafprozessrecht immer noch der Grundsatz, dass der Beschuldigte sich nicht selbst belasten muss und das Recht hat die Aussage zu verweigern.
      Das hintergehen diese Portale massiv.
      Außerdem ist es in der Tat so, dass die Selbstbestimmung über meine Daten mir als Piloten obliegt. Wenn ich Transponder und Flarm aktiviere, dann um für andere im Luftraum und für ATC oder FIS sichtbar zu sein. Ich gebe definitiv nicht meine Zustimmung für unerlaubtes Tracking durch irgendwelche Websites, die es dann auch noch den Behörden ermöglichen, Bußgelder festzusetzen.
      Ein Bußgeld ist eine Bestrafung, es ist aber kein Instrument zur Erhöhung der Luftsicherheit.
      Davon abgesehen, wenn ATC und FIS Dich ermitteln wollen, können Sie das in Deutschland zusammen mit den Radarstationen der DFS und der Bundeswehr. Selbst ohne Transponder sehen sie dann Deine Spur auf dem Radar und können den Flug so nachvollziehen und Dir Stress bereiten.
      Davon abgesehen, es gibt keinen Piloten, der nicht schon mal aus versehen einen Fehler gemacht hat. Insofern wäre ich mit dem Kommentar sehr vorsichtig.

  • Marcus Mattheis

    Es gäbe durchaus wichtigere Probleme wie die immer noch geforderte ZÜP oder auch Part ML, das partout seit gefühlten Ewigkeiten nicht beschlossen und umgesetzt wird. Aber nein, da kommt man mit solchen Kinkerlitzchen um die Ecke…

  • VW54

    Die DSGVO kümmert sich um den Schutz personenbezogener Daten und nicht um Flugprofile von Luftfahrzeugen. Aus den ADSB-Daten lässt sich kein Rückschluss auf die jeweiligen Insassen ziehen. Was soll das also?

  • Das ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Man möge bitte mit Beispielen kommen, wo „Stalker“ Luftfahrzeuge verfolgt haben und dann dort die Paxe belästigt haben. Was für eine alberne Begründung…

  • Djegosch

    Wie die Vorredner schon schreiben befasst sich die DSGVO mit der Verarbeitung personenbezogner und nicht wie die AOPA beschreibt „privater“ Daten. Anders sähe es aus, wenn zusätzlich Crew- und Passagierlisten online einsehbar wären. Außerdem nehmen die „privaten“ Flugzeuge am öffentlichen Flugverkehr teil und das auch geschäftsmäßig. Schließlich sind die Eigner „Unternehmen“…

    Ich vermute auch eher, dass man nicht transparent machen will, wie oft eine Maschine ausgefallen oder verspätet ist. Auch lassen sich ja so auf Knopfdruck Einsatzintensität „messen“. Das ist der Dorn im Auge der AOPA

  • uwe alberti

    Die DSGVO ist der gleiche Quatsch wie das Verbot von Ohrstäbchen. Es wird dem kleinen Mann vieles erschwert, worüber die Großen nur lächeln und – weiter machen. Wen es stört, dass „sein“ D-E zu sehen ist, der sollte dann auch seine anderen Buchstaben unter der Tragfläche weg-x-en, wenn er in 300ft über Ortschaften brettert.
    Es ist wie alles im Leben, wer sich regelkonform verhält, braucht auch keine Sanktionen zu fürchten. Und vor Stalkern hab ich auch keine Angst. Viel sinnvoller halte ich es, wenn alle D-E mit ADB-S (freiwillig) ausgerüstet werden und die Flugschulen und Vercharterer wissen, wo ihre Maschinen sind.

  • Jan Ellerbrock

    Ich werde mich dafür einsetzen, dass der Motorflug Club, dem ich angehöre, aus der AOPA austritt. Mit diesem „Vorstoß“ er weist man der wahrscheinlichen Mehrheit der Mitglieder einen Bärendienst. Ist vorher ein Stimmungsbild der Mitgliederschaft eingeholt worden?

  • J.B.

    Als gäbe es keine größeren Probleme Probleme…wenn es soweit kommen sollte trete ich aus!

  • Joachim Gothe

    Ich kann der AOPA nur zustimmen. Entweder anonymisiert oder mit Zustimmung und vollem Kennzeichen. Die DSGVO setzt Datenschutz vor Fun-Faktor. Dass ich bei Flightradar24 aktiv um anonymisierung bitten muss, ist mir schon lange ein Dorn im Auge.
    Wenn man Fun vor Datenschutz haben möchte ist es jedem selbst überlassen, seinen Flieger frei zu schalten.

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